Angesichts der klimatischen Herausforderungen sind die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und ganz allgemein unsere negativen oder positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft Themen, die alle Tätigkeitsbereiche unserer Wirtschaft betreffen.
Eine der Grundlagen jeder wirtschaftlichen Aktivität ist jedoch ihre Finanzierung. Indem sie dem Finanzsystem eine neue Dynamik verleihen und Investoren dazu bringen, Sektoren zu bevorzugen, die zum ökologischen Übergang und zu einem nachhaltigen Wachstumsmodell beitragen, hoffen die europäischen Behörden, eine breite Wirkung zu erzielen und gleichzeitig den Finanzsektor und diejenigen, die dazu beitragen, in die Verantwortung zu nehmen.
In diesem Sinne wurde die SFDR eingerichtet.
SFDR-Regulierung: Was ist das?
Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist eine EU-Regelung, die Investitionen in sogenannte nachhaltige Finanzanlagen fördern und die Transparenz dieser Finanzprodukte hinsichtlich ihres Beitrags (oder Nichtbeitrags) zur nachhaltigen Entwicklung, zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Berücksichtigung sozialer Faktoren erhöhen soll.
Diese Verordnung verpflichtet die Finanzakteure insbesondere zu mehr Transparenz in Bezug auf die von ihnen verwalteten oder gespeisten Fonds, indem sie die Anleger über die "Nachhaltigkeit" der von ihnen verkauften Anlageprodukte informieren, aber auch über die Auswirkungen des Klima- und Sozialwandels auf ihre mögliche Rentabilität. Wir finden hier also wieder die Anwendung eines Systems der doppelten Wesentlichkeit.
Zu diesem Zweck ermöglicht die SFDR eine Einteilung der Investmentfonds in verschiedene Kategorien nach ihren sozialen und ökologischen Auswirkungen.
Die Fonds Artikel 6, 8 und 9
So werden die Fonds in drei verschiedene Kategorien eingeteilt, die "Artikel 6"-, "Artikel 8"- und "Artikel 9"-Fonds, die es den Anlegerinnen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen über die Nachhaltigkeit des Finanzprodukts, in das sie investieren, zu treffen.
Artikel-6-Fonds: Hierbei handelt es sich um Fonds, die keine expliziten Ziele für nachhaltige Investitionen haben. Sie werden auch als "Fonds ohne Nachhaltigkeitsziel" bezeichnet. Sie sind nicht verpflichtet, eine ESG-Dimension in ihre Anlageprozesse einzubeziehen, müssen aber dennoch grundlegende Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen.
Artikel-8-Fonds: Dies sind Fonds, die Nachhaltigkeitsziele ohne besonders strenge Regeln verfolgen. Sie werden auch als "Fonds mit Nachhaltigkeitszielen" bezeichnet. Sie sind darauf ausgelegt, ökologische oder soziale Merkmale bei ihren Investitionen zu fördern. Diese Fonds integrieren ESG-Faktoren in ihren Anlageprozess und legen in ihrer Anlagepolitik spezifische Nachhaltigkeitsziele fest.
Artikel-9-Fonds: Dies sind die am weitesten gehenden Nachhaltigkeitsfonds, die auch als "Super Green Funds" oder "Dark Green Funds" bezeichnet werden. Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU, wie z. B. dem Pariser Klimaabkommen, leisten. Diese Fonds müssen ESG-Faktoren erheblich in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen. Sie müssen über unabhängige Überprüfungsmechanismen verfügen, um ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu bewerten.
Warum spricht man von grüner Finanzwirtschaft?
Die SFDR ist eines der Instrumente, die eingeführt wurden, um zur Entwicklung dessen beizutragen, was gemeinhin als "grüne Finanzwirtschaft" oder "nachhaltige Finanzwirtschaft" bezeichnet wird. Dabei geht es vor allem darum, Investitionen in Aktivitäten umzulenken, die sich positiv auf Umwelt und Gesellschaft auswirken, und insbesondere diejenigen aufzuwerten, die sich für Projekte zur Dekarbonisierung engagieren. Dazu gehören auch Instrumente wie Green Bonds oder die europäische Taxonomie.
Das erklärte Ziel ist es, die finanziellen Ressourcen besser zu verteilen, indem nicht nur die kurzfristige finanzielle Leistung und das Kriterium der Rentabilität berücksichtigt werden, sondern auch das Kriterium der Nachhaltigkeit in die Waagschale geworfen wird.
Die von der SFDR eingeführte Analyse der doppelten Wesentlichkeit von Finanzprodukten und der Begriff DNHS (Do not significantly harm) ermöglichen es, diesem neuen Gleichgewicht besser Rechnung zu tragen, indem eine langfristige Sichtweise bevorzugt wird. Die Investition in ein Produkt allein aufgrund seiner Rentabilität kann riskant werden, wenn es von den Folgen des Klimawandels betroffen sein könnte. Es ist daher besser, in Produkte zu investieren, die mittel- bis langfristig weniger riskant sind und "nachhaltige" Aktivitäten aufwerten.
Was sind die Hauptziele der SFDR-Verordnung?
Die EU-Verordnung verfolgt vier Hauptziele:
Verbesserung der Transparenz: Das SFDR zielt darauf ab, die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen, indem es von Verwaltungsgesellschaften, Investoren und Finanzberatern verlangt, Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Aktivitäten nach einer Dual-Materiality-Analyse weiterzugeben. Dadurch sollen Anleger in die Lage versetzt werden, fundiertere Entscheidungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren zu treffen.
Förderung nachhaltiger Investitionen: Indem die Akteure des Finanzsektors verpflichtet werden, Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen, will das SFDR Investitionen in Projekte und Unternehmen fördern, die sich positiv auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Dies soll letztendlich den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft fördern.
Ausrichtung der Investitionen an den Nachhaltigkeitszielen der EU: Der SFDR trägt dazu bei, die Investitionen an den Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union auszurichten, wie z. B. dem Pariser Klimaabkommen und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Er fördert Investitionen in Projekte und Unternehmen, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.
Vermeidung von Greenwashing: Die SFDR soll die Praxis des "Greenwashing" verhindern, bei der ein Finanzprodukt irreführend als nachhaltiger dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Indem die Verordnung strenge Standards für die Offenlegung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ESG-Kriterien vorschreibt, soll sie sicherstellen, dass die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und zuverlässig sind.
Welche Unternehmen und Produkte sind von dieser Verordnung betroffen?
Der SFDR wird auf zwei Arten von Profilen angewandt:
- Finanzmarktakteure (Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute...)
- Finanzberater, in denen wir Akteure der ersten Kategorie wiederfinden werden, wenn sie Anlageberatung anbieten.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über die Nachhaltigkeit der Finanzprodukte, die sie beraten, bereitzustellen und sie nach den in den genannten Vorschriften festgelegten Nachhaltigkeitskriterien zu klassifizieren (Artikel 6, 8 und 9). Fondsmanager müssen außerdem Informationen bereitstellen, die ihren Anlageentscheidungsprozess begründen.
Die bisherige Geschichte der SFDR-Regelung
Der SFDR ist Bestandteil des Grünen Pakts für Europa, der darauf abzielt, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen der EU-Länder bis 2030 um 55% im Vergleich zum Stand von 1990 zu senken.
Dieser Grüne Pakt wurde in der Europäischen Union ins Leben gerufen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, das 2015 ratifiziert wurde.
Die SFDR ist eine europäische Verordnung vom 27. November 2019, die seit dem 10. März 2021 wirksam ist. Sie wurde im April 2022 durch die Verabschiedung der RTS (Regulatory Technical Standards) erweitert, die seit dem 1. Januar 2023 wirksam sind.
RTS sind Standards für die Erstellung von Berichten, an die sich die Finanzmarktakteure halten müssen, um Informationen über die potenziellen Auswirkungen von Finanzprodukten auf die Nachhaltigkeit sowie die Muster für vorvertragliche Informationen und Muster für regelmäßige Informationen, die den Anlegern übermittelt werden müssen, bereitzustellen.
Schließlich hat die Europäische Kommission seit September 2023 eine doppelte Konsultation gestartet, die in einem ersten Teil darauf abzielt, Aussagen darüber zu sammeln, wie verschiedene Akteure die Anforderungen der Verordnung und die damit verbundenen Berichterstattungsregeln wahrnehmen.
Der zweite Teil der Konsultation, der mit einem kleineren Publikum durchgeführt wurde, zielt darauf ab, die Relevanz der Regulierung und die Relevanz der Einstufung der Fonds in die Kategorien 6, 8 und 9 genau zu bewerten und ihnen Alternativen vorzuschlagen.
SFDR-Verordnung und europäische Taxonomie: Was man wissen sollte
Das SFDR ist mit der europäischen Taxonomie, der sogenannten grünen Taxonomie, zu vergleichen.
Wie bereits erwähnt, ist die grüne Taxonomie auch eines der Instrumente, die in der Europäischen Union im Rahmen des Green Compact eingeführt wurden.
Die European Green Taxonomy konzentriert sich auf die Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, während der SFDR sich auf die Vermittlung spezifischer Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor konzentriert.
Beide Initiativen zielen auf die Förderung der Nachhaltigkeit im Finanzsektor ab, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und Ansätze.
Die EU-Taxonomie ist eine Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten. die effektiv zu den ökologischen Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen. Sie legt genaue Kriterien fest, anhand derer bestimmt werden kann, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten.
Die grüne Taxonomie deckt sechs Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit ab:
- die Abschwächung des Klimawandels
- die Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung und Schutz der aquatischen und maritimen Ressourcen,
- der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- die Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Sie soll vor allem von Unternehmen und Investoren genutzt werden, um grüne Investitionen zu identifizieren und zu fördern, die mit den Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union übereinstimmen.
Die beiden Initiativen ergänzen sich insofern, als die grüne Taxonomie den Finanzakteuren dabei helfen kann, Investitionen zu identifizieren, die den Nachhaltigkeitszielen entsprechen, während das SFDR Transparenz darüber schafft, wie diese Investitionen verwaltet und den Investoren mitgeteilt werden.
Einige Einschränkungen
Was ist schließlich eine nachhaltige Investition?
Seit der Einführung der SFDR-Vorschriften scheint es eine Unschärfe in Bezug auf den Unterschied zwischen dem, was als Artikel-8-Fonds und was als Artikel-9-Fonds betrachtet werden kann, zu geben.
Die ganze Schwierigkeit besteht darin, zu definieren, was eine nachhaltige Investition ist.↪Lo_Cf_200D↩
Die SFDR erklärt insbesondere, dass Artikel-9-Fonds den Begriff DNSH (Do no Significant Harm) integrieren müssen, d.h. ihr Zweck darf keinem der von der grünen Taxonomie getragenen ökologischen oder sozialen Ziele schaden.
Diese Definition bleibt relativ vage. Jeder Finanzakteur kann sie auf seine eigene Weise interpretieren.
So führte das Inkrafttreten der RTS Ende 2022 zu einer massiven Herabstufung von Artikel-9-Fonds nach Artikel 8.
Die Europäische Kommission wurde gebeten, die Nachhaltigkeitskriterien für die Definition eines Artikel-9-Fonds zu erläutern. Sie hat jedoch in einem Schreiben vom 14. April 2023 erklärt, dass sie diese Frage nicht beantworten wird und es dem Finanzsektor überlässt, zu entscheiden, was sie selbst als nachhaltige Vermögenswerte betrachten.
Eine Kritik an supergrünen Fonds
Artikel-9- oder Dark-Green-Fonds stehen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Im Jahr 2022 veröffentlichte ein Konsortium von Journalisten, darunter Follow the Money und Le Monde, eine Untersuchung mit dem Titel "The great green investment investigation". in der sie 838 der 1141 zum Zeitpunkt ihrer Analyse existierenden Super-Green-Fonds untersuchten. Diese 838 Fonds repräsentierten damals ein Investitionsvolumen von 619 Milliarden Euro.
Sie konnten feststellen, dass fast die Hälfte von ihnen, obwohl sie als Artikel 9 eingestuft wurden, in die Sektoren Luftfahrt und fossile Brennstoffe investierten und damit die von der SFDR eingeführten Einstufungskriterien untergruben.
Ebenso haben die Finanzwissenschaftler der Universität Zürich, Marc Chesney und Adrien-Paul Lambillon, in einer im März 2023 veröffentlichten Studie mit dem Titel " How Green is Dark Green?" die mit "Artikel 9" gekennzeichneten Fonds sowie die Unternehmen, die davon profitieren, genauer unter die Lupe genommen. Sie stellen fest, dass diese Artikel-9-Fonds zwar in der Theorie als nachhaltiger gelten, viele der in dieser Kategorie enthaltenen Vermögenswerte dies jedoch nicht wirklich sind.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Investmentfondsmanager offenbar große multinationale Unternehmen bevorzugen, die in der Lage sind, erhebliche Ressourcen zur Verbesserung ihres "Ökologisierungsscores" (Net Zero-Strategie, ESG-Ratings) zu mobilisieren, ohne dass bestimmte Verstöße gegen Schlüsselprinzipien des UN Global Compact oder der OECD-Richtlinien einen signifikanten Einfluss auf diesen Score haben.
Umgekehrt sehen kleinere, ökologisch und sozial verantwortungsvollere Unternehmen ihre positiven Auswirkungen unterbewertet und werden daher weniger in Anspruch genommen.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Europäische Union mit der Einführung der SFDR ein klares Signal bezüglich ihrer Bereitschaft zur Entwicklung eines innovativen nachhaltigen Finanzsystems gesendet hat. Die SFDR ist ein Schlüsselinstrument, um Investitionen in Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft umzulenken und deren Entwicklung zu beschleunigen. Sie begleitet Instrumente wie die Grüne Taxonomie oder die CSRD beim europäischen Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
Auch wenn auf einige Grenzen hingewiesen wurde, scheint sich die Europäische Kommission dessen bewusst zu sein, indem sie eine neue Konsultation gestartet hat, die zwei Jahre nach ihrer Umsetzung einen kritischen Ansatz zu dieser Regelung verfolgen und Alternativen zur Klassifizierung der verschiedenen Fonds untersuchen soll, die bis heute der größte Streitpunkt ist.
Quellen:
- "SFDR: Bald das Ende der Artikel 8 und 9 Fonds?", Novethic Essentiel, 15/09/2023
- "Nachhaltige Finanzwirtschaft: Greenwashing-Risiken für die SFDR", Youmatter, 10/07/2023
- "SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation): Definition, Erklärungen, Herausforderungen...", Youmatter, 16/05/2023
- "European Commission decision on the answers to be provided to questions requiring the interpretation of Union law submitted on 9 September 2022 by the ESAs SFDR", ESMA (European Securities and Market Authority), 05/04/2023
- "How Green is 'Dark Green'? An Analysis of SFDR Article 9 Funds", SSRN, 28/02/2023
- "The great green investment investigation", Follow the Money, 29/11/2022
- "Nachhaltige Finanzwirtschaft: Die Taxonomie und die SFDR-Verordnung richtig verstehen, um Ihre Präferenzen auszudrücken.", Autorité des Marchés Financiers, 06/10/2022
- "Ein wichtiger Schritt für nachhaltige Finanzen in Europa: Die durch das Inkrafttreten der SFDR-Verordnung geschaffenen Transparenzanforderungen", Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Banque de France), 01/04/2021
- "Sustainability-related disclosure in the financial services sector" (Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung im Finanzdienstleistungssektor), Europäische Kommission