Die europäische Taxonomie: Funktionsweise und Ziele

Die europäische Taxonomie: Funktionsweise und Ziele

Die europäische Taxonomie ist eine Klassifizierung von sogenannten nachhaltigen Aktivitäten. Als zentrales Instrument des Grünen Pakts für Europa soll sie eine gemeinsame Sprache zwischen allen Wirtschaftsakteuren schaffen, um den ökologischen Wandel in der Europäischen Union zu begleiten und zu finanzieren. Wie funktioniert sie? An wen richtet sie sich? Wie sieht der Zeitplan für ihre Umsetzung aus?

Matthieu Duault

Matthieu Duault

Climate Copywriter

Aktualisiert:
22/7/2024
Veröffentlichung :
12/10/2023

Im Rahmen des Europäischen Grünpakts hat das Europäische Parlament eine Reihe von Regelungen für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen eingeführt, die darauf abzielen, private Investitionen in sogenannte nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken.

Die Europäische Grüne Taxonomie ist Teil dieser Liste von Vorschriften, deren Ziel es ist, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu machen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Konkret handelt es sich bei der grünen Taxonomie um eine Methode zur Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten nach einer wissenschaftlichen Methode. Sie soll langfristig die Identifizierung von sogenannten ökologisch nachhaltigen Investitionen ermöglichen und somit zur Definition einer nachhaltigen Investition beitragen.

Die NFRD, die ab dem 1. Januar 2024 durch die CSRD ersetzt wird, betrifft die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen, und die SFDR, die sich an Finanzakteure richtet, um die Transparenz von Investitionsmechanismen zu erhöhen.

Die Taxonomie-Verordnung hingegen ist insofern bereichsübergreifend, als sie sich an alle Akteure richtet und darauf abzielt, eine gemeinsame Sprache zu entwickeln und die Informationen über die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in der EU zu harmonisieren.

Die Ziele der grünen Taxonomie

Die Einführung der Taxonomie verfolgt mehrere Ziele. Wie bereits erwähnt, ist sie Teil des Ziels, dass die europäischen Länder bis 2050 klimaneutral sein sollen.

Um dies zu erreichen, will die EU neben den für diesen ökologischen Wandel mobilisierten EU-Fonds vor allem auf private Investitionen setzen.

In diesem Rahmen kommt die grüne Taxonomie zum Einsatz. Sie soll einen günstigen Rahmen für grüne Investitionen schaffen, indem sie es ermöglicht, mithilfe eines gemeinsamen Rastersystems Aktivitäten zu identifizieren, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen.

Das erste Ziel besteht also darin,alle Kriterien und Informationen zu harmonisieren, anhand derer eine nachhaltige Tätigkeit definiert werden kann, damit Unternehmen, Investoren und Finanzinstitutionen eine klare und gemeinsame Vorstellung davon haben, was der Begriff nachhaltig bedeutet.

Das zweite und wichtigste Ziel besteht darin, mithilfe dieser Nomenklatur eine Umlenkung der Finanzströme in diese nachhaltigen Aktivitäten zu ermöglichen und so den ökologischen Wandel der europäischen Wirtschaft zu finanzieren.

Das letzte Ziel ist natürlich die Verhinderung von Greenwashing. Indem es konkret definiert, was eine nachhaltige Tätigkeit ist, legt das Europäische Parlament einen strengen Rahmen dafür fest, was als nachhaltig gilt und was nicht, und verhindert damit de facto jede Entgleisung oder jeden Missbrauch durch Unternehmen, die sich mit geringem Aufwand einen besseren Ruf bei Investoren, Institutionen und/oder der breiten Öffentlichkeit verschaffen wollen.

Wie funktioniert die europäische Taxonomie?

Die europäische grüne Taxonomie ist eine Nomenklatur, die es ermöglichen soll, anhand der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens zu bestimmen, ob dieses "grün" ist. Dazu hat die EU 6 Umweltziele festgelegt, die diese Aktivitäten erfüllen müssen.

Umweltziele für jeden in der grünen Taxonomie enthaltenen Sektor
Umweltziele für jeden in der TVE enthaltenen Sektor

Nicht alle Aktivitäten sind in der Taxonomie-Verordnung enthalten. Einige haben keine oder sogar negative Auswirkungen auf die Klimaziele des TVE und sollen daher nicht in die Taxonomie aufgenommen werden. Andere werden noch geprüft und werden nach und nach in die Taxonomie aufgenommen.

Eine Eignungsanalyse ist ab 2022 für Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, verpflichtend, d.h. 50.000 von ihnen ab der Umsetzung der EU-Richtlinie CSRD.

Es geht also darum, die in der Taxonomie enthaltenen Aktivitäten mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens abzugleichen sowie die Betriebsausgaben (OpeX) und Investitionen (CapEx), die der Entwicklung dieser Aktivität gewidmet sind, als Teil der Gesamtausgaben der Organisation zu verbuchen.

Welche Umweltziele verfolgt die europäische Taxonomie?

Quelle: EU taxonomy navigator - Europäische Kommission

Damit eine Aktivität im Sinne der europäischen Taxonomie als nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser sechs Umweltziele leisten:

  • die Abschwächung des Klimawandels
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der aquatischen und maritimen Ressourcen,
  • der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Diese Ziele zielen also auf eine Vielzahl von Themen ab, wie z. B. die Energiewende, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, den Schutz von Lebewesen, die Abfallentsorgung...

Damit eine Aktivität förderfähig ist, muss sie außerdem 2 weitere Bedingungen erfüllen.

  • Nach dem Do No Significant Harm (DNSH)-Prinzip darf sie keinem der Ziele der Taxonomie schaden.
  • Schließlich muss sie Mindeststandards zum Schutz der sozialen und menschlichen Rechte einhalten (Menschenrechte, ILO-Konventionen...).

Die 3 Ebenen der Aktivität

Diese Einteilung geht mit einer zusätzlichen Kategorisierung der Aktivitäten nach dem Grad ihrer Beteiligung an der Erreichung dieser Klimaziele einher. Dort finden wir drei Ebenen:

  • Unternehmen, die einen konkreten und bedeutenden Beitrag zu den Zielen der Taxonomie und damit zum ökologischen Wandel leisten (Windpark, Recyclingunternehmen...).
  • Befähigende Aktivitäten, die es anderen Aktivitäten ermöglichen, zu den Umweltzielen der Taxonomie beizutragen (Ladestationen für Elektrofahrzeuge ...)
  • Übergangsaktivitäten, für die es derzeit keine kohlenstoffarmen Alternativen gibt, die sich aber dennoch auf dem Weg zur Verringerung der Umweltauswirkungen befinden. Dies gilt seit kurzem und unter bestimmten Bedingungen insbesondere für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energieerzeugung durch Gas und Kernkraft.

Wer unterliegt der Europäischen Grünen Taxonomie?

Wie bereits in der Einleitung zu diesem Artikel erwähnt, ist der Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung weit gefasst, da sie sich an alle Wirtschaftsakteure richtet: nichtfinanzielle Unternehmen, Finanzunternehmen und schließlich Staaten und Institutionen.

Nichtfinanzielle Unternehmen

Alle Unternehmen, die im Rahmen der CSRD (und zuvor der NFRD) zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen einen dreistufigen Prozess durchlaufen, um die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten im Sinne der europäischen Taxonomie zu bewerten.

  • Eignungsanalyse: Die Unternehmen müssen eine Eignungsanalyse durchführen, um festzustellen, ob ihre Aktivitäten gemäß der in der Taxonomie festgelegten Liste als nachhaltig bezeichnet werden können.
  • Ausrichtungsanalyse: In einem zweiten Schritt müssen sie eine Ausrichtungsanalyse durchführen, die sicherstellt, dass ihre förderfähigen Aktivitäten die drei Anforderungen der Taxonomie erfüllen (Beitrag zu einem der Umweltziele, DNSH, Achtung der Sozial- und Menschenrechte).
  • Beitragsanalyse: Schließlich müssen die Unternehmen mithilfe von Finanzindikatoren (KPIs) ermitteln, welchen Anteil ihres Umsatzes die angeglichenen Aktivitäten ausmachen und welche Betriebsausgaben (OpEX) und Investitionsausgaben (CapEX) diesen Aktivitäten gewidmet sind.

Diese Analysen und Daten werden in die nichtfinanzielle Berichterstattung einfließen, die das Unternehmen jedes Jahr im Rahmen der CSRD veröffentlichen muss. Sie werden Investoren und Stakeholdern ein klares Bild davon vermitteln, welchen Anteil die nachhaltigen Aktivitäten an der Gesamttätigkeit des Unternehmens haben.

Finanzunternehmen

Seit 2021 unterliegen die europäischen Finanzakteure der SFDR-Verordnung (Investmentfonds, Vermögensverwalter, Anlageberatungsfirmen usw.). Das Ziel dieser europäischen Verordnung ist es, die Transparenz von Finanzinvestitionen zu erhöhen. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, Informationen über die Nachhaltigkeit der Anlageprodukte, die sie verwalten oder in die sie investieren, zu veröffentlichen. 

Diese Vorschriften zwingen sie auch dazu, das Prinzip der doppelten Materialität auf Finanzprodukte anzuwenden, indem sie eine Analyse der potenziellen Auswirkungen des Klima- und Sozialwandels auf die zukünftige Rentabilität der Produkte liefern. 

In diesem Rahmen werden Finanzprodukte nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad in drei Kategorien eingeteilt:

  • Artikel-6-Fonds: ohne Nachhaltigkeitsziel
  • Artikel-8-Fonds: Fonds mit Nachhaltigkeitszielen. Sie integrieren ESG-Kriterien ohne verbindliche Regeln in ihre Anlagestrategie oder investieren in Aktivitäten, die noch nicht in der Taxonomie klassifiziert sind, aber auf Nachhaltigkeit abzielen.
  • Artikel-9-Fonds: Nachhaltige Fonds. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen der Taxonomie. 

Die europäische Taxonomie, die darauf abzielt, private Investitionen in nachhaltige Aktivitäten umzulenken, verstärkt diesen Prozess. Damit eine Investition als nachhaltig gilt (Fonds Artikel 9), muss sie also zu 100 % sogenannte nachhaltige Aktivitäten gemäß der Definition der Taxonomie finanzieren. 

Um die Transparenz zu erhöhen, sind die Finanzakteure daher auch verpflichtet, anzugeben, welcher Anteil des Vermögensportfolios aus nachhaltigen Investitionen besteht und welchen Beitrag diese Investitionen zu den Klimazielen leisten, die in dieser Nomenklatur festgelegt sind.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden sich auf die Taxonomie stützen müssen, um öffentliche Maßnahmen, Standards und Kennzeichnungen für grüne Finanzprodukte und grüne Anleihen zu schaffen. 

Auch hier geht es darum, die Definition dessen, was nachhaltig ist, zu harmonisieren, um Investitionen neu auszurichten und Greenwashing zu vermeiden.

Diese Harmonisierungsarbeit hat bereits mit dem europäischen Standard für grüne Anleihen (EuGBS) begonnen, der derzeit in den europäischen Institutionen diskutiert wird. Dieser Standard soll die Bezeichnung "grüne Anleihen" (Green Bonds) regulieren. Anleiheemittenten müssen also eine Liste von Anforderungen erfüllen und sich an die von der europäischen Taxonomie festgelegten Ziele anpassen, um ihre Anleihen unter dem Titel "grüne Anleihen" vermarkten zu können.

Wie sieht der Zeitplan für die Anwendung der europäischen Taxonomie aus?

Die europäische Taxonomie wurde schrittweise eingeführt, wobei die verschiedenen Ziele, die den Bezugsrahmen bilden, befolgt wurden.

Die Durchführungsbestimmungen für die ersten beiden Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel gelten seit dem 1. Januar 2022.

Sie enthalten eine erste Liste der als förderungswürdig erachteten Aktivitäten sowie die technischen Prüfkriterien (TPC) zur Durchführung der Alignment-Analyse, die für Unternehmen, die der NFRD und später der CSRD unterliegen, verpflichtend ist.

Die Durchführungsbestimmungen für die anderen vier Ziele der Taxonomie traten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Ab 2022 mussten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der NFRD unterliegen, ihre Eignungsanalyse und ihre KPIs für das Geschäftsjahr 2021 in Bezug auf die ersten beiden Ziele der Taxonomie durchführen und veröffentlichen. Im Jahr 2023 mussten sie ihre Ausrichtungsanalyse für diese beiden Ziele veröffentlichen.

Ab 2025 müssen sie die Analysen der Förderfähigkeit und der Anpassung an alle Ziele der Taxonomie für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre umfassen.

Zunächst galt diese Berichtspflicht für Unternehmen, die der NFRD unterliegen, wird aber im Zuge der Umsetzung der CSRD auf alle Unternehmen ausgeweitet, die neu der CSRD unterliegen.

Zeitplan für die Anwendung der europäischen Taxonomie

Um es zusammenzufassen: 

2022: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Eignungsanalysen und KPIs im Geschäftsjahr 2021 für europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten in Bezug auf die ersten beiden Ziele der Taxonomie.

2023: Verpflichtung zur Veröffentlichung der Eignungs- und Angleichungsanalysen sowie der KPIs im Geschäftsjahr 2022 in Bezug auf die ersten beiden Ziele der Taxonomie.

2024: Verpflichtung zur Veröffentlichung der Eignungs- und Angleichungsanalysen sowie der KPIs im Haushaltsjahr 2023 in Bezug auf die ersten beiden Ziele der Taxonomie. 

2025: Verpflichtung zur Veröffentlichung der Eignungs- und Angleichungsanalysen sowie der KPIs im Geschäftsjahr 2024 für alle Taxonomieziele.

2026: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Eignungs-, Angleichungs- und KPI-Analysen für das Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien ankreuzen:

  • 40M Umsatz
  • 20M Bilanz
  • 250 oder mehr Beschäftigte

2027: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Eignungs- und Anpassungsanalysen sowie KPIs im Geschäftsjahr 2026 für börsennotierte KMUs

2028: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Eignungs-, Anpassungs- und KPI-Analysen im Geschäftsjahr 2027 für Nicht-EU-Unternehmen, die über eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft oder Niederlassung mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU erwirtschaften.

 

Finanzunternehmen müssen seit dem 1. Januar 2023 auch Informationen über den an die Taxonomie angeglichenen Anteil ihres Vermögensportfolios veröffentlichen.

Dies ist auch das Datum, an dem die Taxonomie begann, als Referenzrahmen für die Analyse der verschiedenen Finanzprodukte und ihre Einstufung in Artikel 6, 8 oder 9 zu dienen, weshalb viele Finanzprodukte Ende 2022 von Artikel 9 auf Artikel 8 umgestuft wurden.

Welche Zukunft hat die europäische Taxonomie?

Die Taxonomie wird sich mit der technologischen Entwicklung und der Aufnahme neuer Aktivitäten weiterentwickeln und erweitern. Die Kartierung aller Aktivitäten in einer Volkswirtschaft ist eine Dantesche Arbeit, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, aber letztendlich ein effizientes Klassifizierungsinstrument ermöglichen wird, das allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam ist.

Darüber hinaus wird das Klassifizierungssystem häufig diskutiert. Dies war insbesondere bei der Aufnahme von Kernkraft und Gas in den Referenzrahmen der Fall, da einige Länder eine grundlegend andere Auffassung davon haben, wie stark diese Energiequellen zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Die Europäische Kommission sieht auch eine regelmäßige Weiterentwicklung der TECs (technische Prüfkriterien) vor, mit denen der Beitrag einer Tätigkeit zu den Zielen der Taxonomie gemessen werden kann. Denn technologische Fortschritte und wirtschaftliche Entwicklungen werden sich zwangsläufig auf die Art und Weise der Klassifizierung auswirken.

Auf dem Weg zu einer braunen Taxonomie?

Die European Sustainable Finance Platform, die die Europäische Kommission berät und unter anderem an den vier Nicht-Klimazielen der Taxonomie gearbeitet hat, hat die Idee einer erweiterten Taxonomie mit einer größeren Granularität in der aktuellen Klassifizierung aufgeworfen.

Sie schlägt unter anderem die Schaffung einer neutralen und einer braunen Taxonomie vor.

Diese beiden Taxonomien würden es ermöglichen, Aktivitäten zu identifizieren, die keine Auswirkungen auf die Umwelt haben oder im Gegenteil eine Auswirkung haben, die als schädlich für die Umweltziele der TVE angesehen wird.

Die braune Taxonomie würde Investoren darüber informieren, ob bestimmte Aktivitäten umweltschädlich sind oder ob sie zu anfällig für den Klimawandel sind. Ziel ist es, Kapitalströme in neutrale oder grüne Aktivitäten umzuleiten.

Schließlich wurde auch die Möglichkeit angesprochen, in Zukunft eine soziale Taxonomie zu schaffen, die Aktivitäten nach Zielen klassifiziert, die mit der Achtung der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung oder der Verbesserung des Bildungs- und Gesundheitswesens zusammenhängen.

Schlussfolgerung

Die Grüne Taxonomie ist ein zentrales Element des Grünen Pakts für Europa und ein hervorragendes Instrument für die grüne Finanzwirtschaft.

Sie wird es den wirtschaftlichen und institutionellen Akteuren in der Europäischen Union ermöglichen, ihr Kapital für die Entwicklung nachhaltiger Aktivitäten zu mobilisieren und so zur Erreichung der Ziele der CO2-Neutralität beizutragen, die sich die EU durch ihren Klimaaktionsplan gesetzt hat.

Die Umsetzung und Ausweitung der CSRD auf mehr als 50 000 europäische Unternehmen wird dazu führen, dass die Auswirkungen schnell sichtbar werden und die Richtlinie im Laufe der Jahre erweitert und angepasst werden kann.

Quellen: 

  • "2e année d'application de la réglementation Taxonomie : bilan de l'AMF et zoom sur 2 FAQ de la Commission européenne", Revue Fiduciaire, 16/05/2023
  • "European Green Taxonomy: What is it?", ecoact, 20/04/2023
  • "Grüne Anleihen: Die Europäische Union legt Standards fest, um Greenwashing zu verhindern", Toute l'Europe, 01/03/2023
  • "The European Platform on Sustainable Finance", Novethic Essentiel, 15/02/2023
  • "Nachhaltige Finanzen: Die Taxonomie und die SFDR-Verordnung richtig verstehen, um Ihre Präferenzen auszudrücken".AMF, 06/10/2022
  • "CO2-Neutralität: Die EU-Taxonomie in sechs Fragen", Vie-publique.fr, 06/07/2022
  • "Decryption of the European Taxonomy [Episode 1]", Groupe BPCE, 25/02/2022
  • "Grüne Taxonomie: Gebrauchsanweisung", Europäische Kommission, 13.01.2022
  • "CO2-Neutralität: Europas neue grüne Taxonomie".Regierung.de, 10/01/2022
  • "Die europäische grüne Taxonomie", Banque de France, 11/10/2021
  • "Grüner Pakt: Wie die EU in 10 Jahren 1 Billion Euro mobilisieren will", Toute l'Europe, 24/01/2020
  • "Die Europäische Taxonomie: Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums", Mazars
  • "European green bond standard", Europäische Kommission
  • "EU taxonomy navigator", Europäische Kommission

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